Vergessen Sie auch bei Privatpersonen den Auto-Kaufvertrag nicht

Beim Auto kaufen ist der Auto-Kaufvertrag immer von ganz entscheidender Bedeutung. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder einen Gebrauchtwagen handelt. Gerade wenn man einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson kauft, muss man auf einen schriftlichen Auto-Kaufvertrag bestehen, und sich diesen auch genau durchlesen.

Die Angaben im Auto-Kaufvertrag sollten genau überprüft werden, vor allem auch die Angaben über das Fahrzeug selbst. Mängel und Schäden, zum Beispiel durch einen Unfall, müssen unbedingt im Auto-Kaufvertrag aufgeführt werden. Der Verkäufer versichert damit, dass er den Käufer über die Mängel aufgeklärt, und dieser das Auto wie gesehen gekauft hat. Sollten im Nachhinein Mängel auftreten, die der Käufer verschwiegen hat, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes noch zugelassen ist, muss auch schriftlich festgehalten werden, binnen welcher Zeit das Fahrzeug umgemeldet werden muss. Der Verkäufer kann während dieser Zeit nicht haftbar gemacht werden, falls der Käufer einen Unfall baut. Der Auto-Kaufvertrag ist also ein äußerst wichtiges Dokument beim Erwerb eines Autos.

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