Nein, der gesetzlich vorgeschriebene Gebrauch von Winterrädern wird auch im Winter 2017/18 nicht einfach wieder abgeschafft. Doch: Warum überhaupt Winterreifenpflicht? Wo ist das geregelt? Was passiert, wenn ich meiner Pflicht nicht nachkomme? Und warum bieten Werkstätten wie beispielsweise Pneuhage einen vorsaisonalen Radwechsel (mehr zur Frühstarter-Aktion siehe weiter unten) an? Diesen und anderen Fragen wollen wir hier nachgehen.
Welche Reifen verlangt der Gesetzgeber im Winter?
In Absatz 3a des zweiten Paragraphen der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es, dass Kraftfahrzeuge „bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ nur mit sogenannten M+S-Reifen gefahren werden dürfen. Die Eigenschaften, die solche Reifen erfüllen sollen, sind wiederum an anderer Stelle geregelt.
M+S steht für Matsch und Schnee. Reifen, die diese Kennung tragen, sind – neben 4×4- und Ganzjahresreifen – die Winterreifen. Diese lassen sich zusätzlich durch ein Schneeflockensymbol eindeutig identifizieren.
Worin besteht der Unterschied zwischen Sommer- und Winterreifen?
Derjenige, der meint, dass Reifen gleich Reifen ist und dass den Sommer- vom Winterreifen nur das Etikett unterscheidet, der irrt. Klar, sowohl Sommerreifen als auch Winterreifen sind rund und aus vulkanisiertem Gummi. Aber: Die Gummimischung macht’s! Sie ist nämlich der heißen beziehungsweise der kalten Jahreszeit und den jeweils vorherrschenden Temperaturen und Wetterkonditionen angepasst. Gleiches gilt für das Reifenprofil, das den jahreszeitlich bedingten Verhältnissen entspricht. Daher sorgen Sommerreifen auch bei sehr großer Hitze und starken Regenfällen für perfekte Brems- und Lenkfähigkeit und garantieren Winterreifen diese Sicherheit auch auf matschigen, verschneiten und glatten Straßen.
Dann sollte ich im Winter also wirklich auf Winterreifen wechseln?
Ja! Sie sollten nicht nur – Sie müssen! Es sei denn, Sie wollen aufgrund der falschen Bereifung Ihres Fahrzeugs einen Unfall oder eine Strafe riskieren. Die Strafe, die sich auf 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg belaufen würde, ist zwar das weitaus kleinere Übel, kann jedoch durch das Fahren mit Winterreifen ebenfalls vermieden werden.
Was genau wird eigentlich gewechselt?
In den meisten Fällen handelt es sich bei der Umstellung von Sommer- auf Winterreifen um einen Radwechsel. Die Räder mit den Sommerreifen werden abmontiert und (der nächste Sommer kommt ja bestimmt) eingelagert und die zuvor eingelagerten Räder mit den Winterreifen werden montiert. Ottonormalautofahrer spricht in diesem Fall jedoch gern von „Reifenwechsel“. Dabei bezieht sich der Wechsel der Reifen auf das Abziehen alter und das Aufziehen neuer Reifen auf die Felge. Auch das ist – bei alten, verschlissenen oder kaputten Reifen – natürlich nötig. Aber eben nicht vor jeder Sommer- beziehungsweise vor jeder Wintersaison. Schließlich sollen Felgen und Reifen durch wiederholtes Herauf und Herunter keinen Schaden nehmen.
Wann sollte ich auf Winterräder wechseln?
Eine Merkhilfe spricht vom O und O des Radwechsels. Das meint, dass in jedem Jahr ab Ostern auf Räder mit Sommer- und ab Oktober auf Räder mit Winterreifen umgestellt werden sollte. Dass – auch dank des eingängigen Spruchs – der Ansturm der Wechselwilligen auf die Service-Werkstätten groß ist, ist nur allzu verständlich.
Frühstarter-Aktion von Pneuhage
Der Andrang im Oktober ist wohl auch der Grund, warum Pneuhage eine Radwechsel-Aktion für Frühstarter, sogenannte Early-Birds, lanciert hat. Für den Fall, dass auch Sie davon profitieren und den Wechsel auf Winterreifen für dieses Jahr bereits von Ihrer To-do-Liste streichen wollen, gibt es Infos und Gutscheincodes auf der Frühstarter-Aktionsseite von Pneuhage.